Erste Corona Infos (13.03.20)

Aktuelle Informationen für Eltern von Schülerinnen und Schülern der kreiseigenen Förderschulen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten am 13.03.2020 eine Weisung erlassen. Darin ist geregelt, dass sämtliche Schulen ab Montag, 16. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 grundsätzlich geschlossen sind.
Für den 16. Und 17.03.2020 besteht im Rahmen einer Übergangsfrist die Möglichkeit, dass die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen und dort betreut werden. Unterricht findet an diesen Tagen nicht statt. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ihre Kinder an diesen Tagen zur Schule schicken.
Der Schülertransport zu den kreiseigenen Förderschulen wird an diesen beiden Tagen sichergestellt.
Mit der Übergangsfrist erhalten die Erziehungsberechtigten zusätzliche Zeit, um eine Betreuung spätestens ab dem 18.03.2020 zu organisieren.

Für die Zeit vom 18.03. – 03.04.2020 (letzter Tag vor den Osterferien) besteht mit Ausnahme der nachfolgend genannten Personen ein grundsätzliches Betretungsverbot der Schulen:
a) Schülerinnen und Schüler, deren Eltern eine unentbehrliche Schlüsselperson sind,
b) Lehrkräfte und sonstige Kräfte der Schulen, sofern sie für die Betreuung der v.g. Schülerinnen und
Schüler eingesetzt werden bzw. notwendig sind,
c) Lehrkräfte der Schulen zur Wahrnehmung dringend notwendiger Dienstgeschäfte
(z.B. Teilnahme an Konferenzen)
Eine Schlüsselperson im Sinne des Erlasses ist in folgenden Bereichen tätig:
• Gesundheitsversorgung, Pflege, Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe
• öffentlicher Sicherheit und Ordnung einschl. nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr (Feuerwehr/Rettungsdienste/Katastrophenschutz)
• Sicherstellung öffentlicher Infrastruktur Notdienste in Versorgung (z.B. Telekommunikation/Strom/Wasser/Gas, ÖPNV, Rechenzentren, Straßenmeisterei, Lebensmittelversorgung)
• Handlungsfähigkeit zentraler Stellen Staat, Justiz, Verwaltung

Eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler dieser Schlüsselpersonen soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann und
• die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
• die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf,
• die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome
Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.
Der Nachweis der Unentbehrlichkeit ist notwendig, um die Zahl der zu betreuenden Kinder möglichst gering zu halten, damit einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus entgegen gewirkt werden kann. Ein entsprechendes Antragsformular sowie ein Formular zur Bestätigung des Arbeitgebers finden sie hier.
Der Rheinisch-Bergische Kreis empfiehlt allen Eltern, Ihre Kinder möglichst nicht von den Angehörigen einer Risikogruppe betreuen zu lassen. Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen sollten besonders geschützt werden.
Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen ab Montag, dem 16.03.2020 in der Zeit von 10:00 – 17:00 unter der Rufnummer 02202 13-2037 gerne zur Verfügung.