Förderschule des Rheinisch-Bergischen Kreises für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Schulpflegschaft

Die Schul­pfleg­schaft setzt sich aus den ge­wähl­ten Klas­sen­pfleg­schafts­vor­sit­zen­den der ein­zel­nen Klassen zu­sam­men. Die Stell­ver­tre­ter*innen der Klas­sen­pfleg­schafts­vor­sit­zen­den können nehmen eben­falls an den Sit­zun­gen teil.

Auch die Schul­lei­tung nimmt in be­ra­ten­der Funk­tion an den Sit­zun­gen teil. Da der/die Schul­pfleg­schafts­vor­sit­zen­de zu den Sit­zun­gen ein­lädt und die Tages­ord­nung fest­legt, be­steht auch die Mög­lich­keit zum Aus­tausch unter den Eltern ohne Be­tei­li­gung der Schul­lei­tung.

Die Schul­pfleg­schaft ver­tritt die In­ter­es­sen der ge­sam­ten El­tern­schaft be­zo­gen auf die Bil­dungs- und Er­zie­hungs­ar­beit der Schule und be­rät sich zu Fragen, die später in der Schul­kon­fe­renz ent­schie­den wer­den sol­len.

Die Schul­pfleg­schaft wählt eine/n Vor­sitzen­den und bis zu drei Stell­ver­tre­ter*innen, sowie Mit­glie­der für die Schul­kon­fe­renz. Die Größe der Schul­kon­fe­renz ist an der Martin-Buber-Schule auf Grund der Größe der Schule auf 9 Mit­glie­der fest­ge­legt (Schul­pfleg­schafts­vor­sitz, zwei wei­tere Eltern­ver­tre­ter, Schü­ler­spre­cher*in und Ver­tre­tung in be­ra­ten­der Funk­tion, sowie drei Ver­tre­ter des Lehrer­kol­le­giums).

Die Schul­lei­tung leitet die Schul­kon­fe­renz und nimmt nur im Falle von Stimm­gleich­heit an Ab­stim­mun­gen teil. Die Schul­kon­fe­renz ist das oberste Mit­wir­kungs­gre­mium einer Schule und be­fasst sich mit grund­sätz­lichen An­ge­le­gen­hei­ten, wozu u. a. die Wei­ter­ent­wick­lung des Schul­pro­gramms, die Qua­li­täts­ent­wick­lung und -si­che­rung, die Fest­le­gung be­weg­li­cher Fe­rien­tage oder die Pla­nung von Schul­ver­an­stal­tun­gen ge­hört. (Vgl. § 65,66 und 72 des Schul­ge­set­zes für das Land Nord­rhein-West­fa­len)

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